Schul- und Hausordnung
Schul- und Hausordnung des Paulsen-Gymnasiums vom 03. Mai 2006
zuletzt geändert durch Beschluss der Schulkonferenz vom 31. Januar 2024
Allgemeines
Diese Ordnung dient dazu, das Zusammenwirken von Schülern, Lehrern und Erziehungsberechtigten an der Schule zu unterstützen. Jeder trage dazu bei, dass die Schule ihre Aufgaben erfüllen kann. Die Verwirklichung der Aufgaben erfordert Höflichkeit und Rücksichtnahme.
Diese Ordnung gilt für alle Schulveranstaltungen innerhalb und außerhalb des Schulgeländes; sie ergänzt die geltenden Vorschriften, Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen des Landes Berlin.
Zur Vereinfachung werden im folgenden Text die Begriffe Schüler und Lehrer jeweils für die Wörter Schüler/Schülerin und Lehrer/Lehrerin verwendet.
IT-Nutzungsordnung
Nutzungsordnung Stand : 01.04.2016
für alle Computer ( PC's, Laptops, Tablets, Smartphones ), Netzwerke (einschließlich Zubehör)
und Informatikfachräume R111, R112, R114 sowie den Computeranlagen im Lehrerzimmer
am Paulsen-Gymnasium in Berlin – Steglitz
Teil A - Benutzung der Computer und sonstiger Hardware in der Schule
§1 Anwendungsbereich
Die Regelungen gelten für die Nutzung aller Computer ( PC's, Laptops, Tablets, Smartphones )
und Netzwerke, die von der Schule – Paulsen-Gymnasium in Berlin / Steglitz – betrieben werden.
Darüber hinaus gelten die Regelungen für Computer und sonstige mit digitaler Netzwerktechnik
ausgestattete Geräte, die von den Schulangehörigen in die Schule mitgebracht werden.
sonstige Regeln
1. Handy-Verbot
Paulsen = Handyfreie Zone
An alle Kolleg:innen, an alle Schüler:innen und an ihre Eltern
Schule ist nicht nur ein Ort des Lernens und des Lehrens, sondern auch ein Ort sozialer Interaktion. Unsere Schule möchte ein soziales Miteinander und kein digitales Nebeneinander fördern. Um dies zu gewährleisten, ergeben sich, laut der Beschlüsse der Schulkonferenzen vom 11.03.2014 und vom 11.05.2023, die nachfolgende Handyregelungen:
Ausschalten der Handys auf dem Schulgelände:
Beim Betreten des Schulgeländes müssen alle mobilen elektronischen Telekommunikationsgeräte ausgeschaltet werden und dürfen erst nach Verlassen des Geländes wieder eingeschaltet werden. Kopfhörer sind abzulegen.
Diese Regelung gilt für alle Schüler:innen in der Zeit von 7:45 bis 14:30 Uhr (Kernzeit des Unterrichts).
Regelung für die Oberstufe:
Von diesem Verbot ausgenommen sind Schüler:innen der Kursphase während des Aufenthalts im sog. „Oberstufenraum“ (Bauwagen), während Freistunden in der Wandelhalle und beim Aufenthalt in den Fachräumen jeweils fünf Minuten vor Beginn des Unterrichts.
Nutzung von mobilen Kommunikationsgeräten:
Mobile Telekommunikationsgeräte (incl. Smartwatches) dürfen im Unterricht nur dann genutzt werden, wenn die zuständige Lehrkraft dies ausdrücklich erlaubt (z.B.: für Recherche, Berechnungen, Zugriff auf den Lernraum, etc.).
Digitale Mitschriften:
Für die Anfertigung von Mitschriften und anderen schulischen Aufgaben während des Unterrichts ist die Verwendung von Tablets grundsätzlich erlaubt, wenn die Stifteingabe oder die Bildschirmtastatur verwendet wird. Lehrkräfte können die Verwendung analoger Medien für die Erledigung von Aufgaben verlangen, wenn die digitale Erledigung von Aufgaben nicht zielführend ist (z.B. Für Schreibgespräche, geplante Leistungsmessungen, etc.). Bild- und Tonaufnahmen dürfen in jedem Fall nur mit vorheriger Genehmigung durch die unterrichtende
Lehrkraft und die Personen, deren Persönlichkeitsrechte tangiert werden, angefertigt werden.
Regelverstoß:
Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät vorübergehend eingezogen und erst nach dem individuellen Unterrichtsende der Schülerin oder des Schülers, frühestens jedoch um 14:30 Uhr, wieder an diese ausgehändigt.
Gravierende und / oder wiederholte Verstöße gegen diese Regeln können getadelt werden.
2. Rauch-Verbot
Nach gültiger letzter Fassung der Schul- und Hausordnung vom 31. Januar 2024 heißt es im Absatz "2.9 Rauchen auf dem Schulgelände" kurz und knapp aber ausreichend:
"Das Rauchen auf dem Schulgelände, auch bei schulischen Veranstaltungen ist nicht gestattet."
Also darf nach der gültigen Schul- und Hausordnung unserer Schule auf dem gesamten Schulgelände einschließlich Schulhaus, Pausenhof, Sportplatz, Schulgarten etc. nicht geraucht werden, aber auch nicht bei schulischen Veranstaltungen, wie Unterricht an anderen Orten, Wanderfahrten, Wandertage, Exkursionen, Sport- und Schulfeste etc.
3. Verlassen des Schulgelände
Nach gültiger letzter Fassung der Schul- und Hausordnung vom 31. Januar 2024 heißt es im Absatz "3.1 Verlassen des Schulgeländes" :
"Schüler der Klassen 7 bis 10 verlassen das Schulgelände während der täglichen Schulzeit ohne Erlaubnis eines Lehrers nicht."
Damit ist alles klar. Gewisse Ausnahmen sind im gleichen Absatz der gültigen Schul- und Hausordnung dargestellt.















