Individuelle Schwerpunktsetzung der Schülerinnen und Schüler über das Wahlpflichtangebot der Schule.
Das Schulprogramm und die Schul- und Hausordnung werden anerkannt.
Die Förderprognose und die Durchschnittsnote des Grundschulgutachtens werden für die Aufnahmeentscheidung herangezogen.
Interessenten werden gebeten, einen Termin für ein Beratungsgespräch über das Sekretariat zu vereinbaren.
Informationen der Senatsverwaltung
















